Achtung Autofahrer! Wer heute, am 21.08.2024 mit überhöhter Geschwindigkeit auf Sendens Straßen unterwegs ist, dem drohen hohe Strafen und sogar temporär Fahrverbot. Hier finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Senden am Mittwoch im Überblick.
Momentan ist in Senden an insgesamt 2 Standorten die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Senden kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle mobilen Radarkontrollen am 21.08.2024 in Senden
Aufgepasst im Bereich Brucknerstraße (Postleitzahl 89250 in Aufheim): Wie am 21.08.2024 um 14:51 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.
Dazu steht ein Blitzer im Bereich Kemptener Straße, PLZ 89250. Der Standort wurde am 21.08.2024, 10:55 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h.
(Stand von: 21.08.2024, 20:31 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im August 2024
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im August 2024
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im August 2024
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind in Deutschland Geräte mit Warnfunktion vor Blitzern in Echtzeit verboten. Dort steht nämlich geschrieben: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören." Externe Radarwarner sind also absolut untersagt. Ein Smartphone selbst muss zwar nicht ausgeschalten werden, in Navigations-Apps muss aber zumindest die Warn-Funktion deaktiviert sein. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, ist letztlich ist immer noch die sicherste Methode, sich an die vorgeschriebenen Tempolimits zu halten. Übrigens: Blitzerwarnungen im Radio sind natürlich weiterhin erlaubt. Hier wird nicht explizit eine Fahrzeug führende Person alleine gewarnt.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de