In Arnsberg stehen am Freitag mobile Radarfallen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 22.11.2024 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Arnsberg.
Momentan ist in Arnsberg an einem Standort die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 22.11.2024, 18:56 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle mobilen Radarkontrollen am 22.11.2024 in Arnsberg
Geblitzt wird am Standort Oeventroper Straße, PLZ 59823 in Oeventrop. Gemeldet wurde der Blitzer am 22.11.2024 um 18:08 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 22.11.2024, 18:56 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im November 2024
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im November 2024
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im November 2024
Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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