Mobile Blitzer in Ansbach aktuell am Freitag: Mobile Blitzer am 12.12.2025
Wer am heutigen Freitag in Ansbach sein Gaspedal nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 12.12.2025 kann es für Sie teuer werden. Hier erfahren Sie alle derzeitigen Blitzerstandorte in Ansbach.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Aktuellen Informationen zufolge wird in Ansbach gerade an einem Standort geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Die Standorte für Radarkontrollen in Ansbach, Bayern am 12.12.2025
Geblitzt wird 📍 auf der Leutershäuser Straße, PLZ 91522 in Schalkhausen. Gemeldet wurde der Blitzer am 12.12.2025 um 11:08 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Stand: 12.12.2025, 14:46 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Dezember 2025
Die Regeln für Blitzerwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.12.2025, 14:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Wasserschaden in der Mietwohnung: Wer muss zahlen bei Schäden durch Regen?
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bud/roj/news.de
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