Mobile Blitzer in Holzgerlingen aktuell am Donnerstag: Wo Sie am 11.12.2025 in eine Radarfalle geraten können
"Fuß vom Gas" heißt es am 11.12.2025. Auch an diesem Donnerstag sollten sich alle Autofahrer in Holzgerlingen an die erlaubte Geschwindigkeit halten, denn sonst könnte es teuer werden! Hier informieren wir Sie, an welchen Standorten sich die Blitzer in Holzgerlingen befinden und was sonst noch wichtig ist.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Temposünder können momentanen Meldungen zufolge in Holzgerlingen auf nur einer Straße in Bedrängis durch überhöhte Geschwindigkeit kommen. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Holzgerlingen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 11.12.2025 die mobilen Radarfallen in Holzgerlingen, Kreis Böblingen, Baden-Württemberg
Vorsicht 📍 auf der Böblinger Straße (Postleitzahl 71088): Wie am 11.12.2025 um 10:57 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.
(Stand von: 11.12.2025, 14:18 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Radfahrer werden es Ihnen danken.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Dezember 2025
Die Regeln für Radarwarner
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.12.2025, 14:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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