Mobile Blitzer in Cottbus aktuell am Mittwoch: Hier nimmt die Polizei am 02.04.2025 Raser ins Visier

In Cottbus wird heute geblitzt! An diesem Mittwoch müssen Autofahrer besonders aufmerksam sein, wenn sie nicht in eine Radarfalle tappen wollen. Auf welchen Straßen in Cottbus am 02.04.2025 mobile Blitzer stehen und was Sie sonst noch wissen sollten, erfahren Sie jetzt bei news.de.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Aktuellen Informationen zufolge wird in Cottbus aktuell an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Brandenburg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Cottbus gerechnet werden.

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Alle mobilen Radarkontrollen am 02.04.2025 in Cottbus

Geblitzt wird in der Gaglower Landstraße, PLZ 03050 in Madlow - Módłej. Gemeldet wurde der Blitzer am 02.04.2025 um 09:39 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

(Stand von: 02.04.2025, 12:16 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind in Deutschland Geräte mit Warnfunktion vor Blitzern in Echtzeit verboten. Dort steht nämlich geschrieben: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören." Externe Radarwarner sind also absolut untersagt. Ein Smartphone selbst muss zwar nicht ausgeschalten werden, in Navigations-Apps muss aber zumindest die Warn-Funktion deaktiviert sein. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, ist letztlich ist immer noch die sicherste Methode, sich an die vorgeschriebenen Tempolimits zu halten. Übrigens: Blitzerwarnungen im Radio sind natürlich weiterhin erlaubt. Hier wird nicht explizit eine Fahrzeug führende Person alleine gewarnt.
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