Autofahrer aufgepasst! Wer heute, am 05.02.2025 mit überhöhter Geschwindigkeit auf Schwerins Straßen unterwegs ist, dem drohen hohe Strafen und sogar temporär Fahrverbot. Hier finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Schwerin am Mittwoch im Überblick.
Momentan ist in Schwerin an insgesamt 2 Standorten die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Die Blitzerstandorte in Schwerin am 05.02.2025
Geblitzt wird in der Hagenower Straße, PLZ 19061 in Gartenstadt auf Höhe Sprachheilkindergarten. Gemeldet wurde der Blitzer am 05.02.2025 um 07:31 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
In der Rogahner Straße, PLZ 19061 in Feldstadt (Tempolimit 50 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 05.02.2025 um 11:44 Uhr gemeldet.
(Stand von: 05.02.2025, 11:58 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im Februar 2025
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Februar 2025
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Februar 2025
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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