
In Geldern sind aktuellen Informationen zufolge gerade 3 mobile Radarkästen aufgebaut. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
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Die Blitzerstandorte in Geldern am 09.04.2025
Seit 09.04.2025 um 19:46 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im Bereich Am Mühlenwasser (PLZ 47608 in Kapellen). Hier gilt ein Tempolimit von 70 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Außerdem ist ein Blitzer in der Genieler Straße, PLZ 47608 in Lüllingen aufgebaut, Tempolimit hier: 70 km/h. Die Position ist seit 09.04.2025, 16:08 Uhr bekannt.
Weiterhin wird geblitzt in der Kapellener Straße, PLZ 47608 in Veert. Gemeldet wurde der Blitzer am 09.04.2025 um 19:22 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 09.04.2025, 20:27 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgelder für Tempovergehen im April 2025
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im April 2025
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im April 2025
Welche Toleranzen gelten bei mobilen Blitzgeräten?
Hinsichtlich des Toleranzabzugs besteht zwischen mobilen und stationären Blitzern kein Unterschied. Auch die Lage im Stadtgebiet ist nicht ausschlaggebend. Geringe Abweichungen in der Toleranz kann es aufgrund unterschiedlicher Messgenauigkeit aber zwischen den verschiedenen eingesetzten Radargeräten geben. Üblicherweise werden 3 km/h Toleranz vom gemessenen Wert abgezogen, wenn sich die Fahrgeschwindigkeit unter der Grenze von 100 km/h bewegt. Von höheren Geschwindigkeiten zieht man 3 Prozent ab.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de
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