
In Witten sind aktuellen Informationen zufolge gerade 3 mobile Radarkästen aufgebaut. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
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Die Blitzerstandorte in Witten am 24.04.2025
Aufgepasst in der Annenstraße (Postleitzahl 58453 in Witten-Mitte): Wie am 24.04.2025 um 15:08 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.
Auch wird geblitzt am Standort Holzkampstraße, PLZ 58453 in Annen. Gemeldet wurde der Blitzer am 24.04.2025 um 15:56 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
Seit 24.04.2025 um 11:52 Uhr ist weiterhin eine mobile Radarfalle in der Pferdebachstraße (PLZ 58454 in Stockum) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 50 km/h.
(Stand von: 24.04.2025, 17:00 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im April 2025
- Bußgelder für Ampelverstöße im April 2025
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im April 2025
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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