Im Stadtgebiet von Munster müssen Autofahrer und Autofahrerinnen am heutigen Mittwoch (15.01.2025) besonders aufpassen, dass sie nicht zu schnell unterwegs sind. An welchen Standorten derzeit geblitzt wird und mit welchen Bußgeldern zu rechnen ist, erfahren Sie hier auf news.de.
In Munster sind aktuellen Informationen zufolge gerade 5 mobile Radarkästen aufgebaut. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Niedersachsen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Munster gerechnet werden.
Alle mobilen Radarkontrollen am 15.01.2025 in Munster
Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
---|---|---|---|
A 1 (48159 Münster-Nord) | - | 15.01.2025, 13:44 Uhr | - |
Albersloher Weg (48167 Münster-Südost) | 50 km/h | 15.01.2025, 14:38 Uhr | - |
Kohlenbissener Straße (29633 Oerrel) | 50 km/h | 15.01.2025, 08:34 Uhr | - |
Mondstraße (48155 Münster-Ost) | 30 km/h | 15.01.2025, 09:23 Uhr | - |
Westfalenstraße (48165 Münster-Hiltrup) | 50 km/h | 15.01.2025, 09:54 Uhr | - |
(Letzte Aktualisierung: 15.01.2025, 15:38 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Tempoverstöße im Januar 2025
- Bußgelder für Ampelverstöße im Januar 2025
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Januar 2025
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind in Deutschland Geräte mit Warnfunktion vor Blitzern in Echtzeit verboten. Dort steht nämlich geschrieben: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören." Externe Radarwarner sind also absolut untersagt. Ein Smartphone selbst muss zwar nicht ausgeschalten werden, in Navigations-Apps muss aber zumindest die Warn-Funktion deaktiviert sein. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, ist letztlich ist immer noch die sicherste Methode, sich an die vorgeschriebenen Tempolimits zu halten. Übrigens: Blitzerwarnungen im Radio sind natürlich weiterhin erlaubt. Hier wird nicht explizit eine Fahrzeug führende Person alleine gewarnt.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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