Achtung Autofahrer! Wer heute, am 08.01.2025 mit überhöhter Geschwindigkeit auf den Straßen von Halle (Saale) unterwegs ist, dem drohen hohe Strafen und sogar temporär Fahrverbot. Hier finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Halle (Saale) am Mittwoch im Überblick.
Geblitzt wird in Halle (Saale) nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Sachsen-Anhalt. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Halle (Saale) gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 08.01.2025 die Blitzer in Halle (Saale)
Achtung am Standort Delitzscher Straße (Postleitzahl 06116 in Büschdorf): Wie am 08.01.2025 um 05:48 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
(Letzte Aktualisierung: 08.01.2025, 07:05 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Januar 2025
- Bußgelder für Ampelvergehen im Januar 2025
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Januar 2025
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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