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Mobile Blitzer auf der A480 aktuell am Donnerstag: Hier müssen Sie sich am 04.07.2024 vor Radarkontrollen in Acht nehmen

Autofahrer aufgepasst! Wer heute, am 04.07.2024 mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Autobahn A480 unterwegs ist, dem drohen hohe Strafen und sogar temporär Fahrverbot. Hier finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern auf der A480 am Donnerstag im Überblick.

Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Geschwindigkeitskontrollen sind täglich bundesweit an der Tagesordnung. (Foto) Suche
Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Geschwindigkeitskontrollen sind täglich bundesweit an der Tagesordnung. Bild: picture alliance/dpa | Silas Stein

Derzeit ist auf der A480 auf einem Abschnitt die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Die Situation der Verkehrsüberwachung im Streckenverlauf der A480 kann sich natürlich im Laufe des Tages ändern. Die Angaben der aufgeführten Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Die Blitzerstandorte auf der A480 am 04.07.2024

Geblitzt wird auf der A480 im Bereich Hessen auf Höhe Großen-Buseck (Landkreis Gießen) in Hessen. Gemeldet wurde der Blitzer am 04.07.2024 um 10:34 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 80 km/h. (Stand von: 04.07.2024, 14:11 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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