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Mobile Blitzer auf der A115 aktuell am Sonntag: Raser aufgepasst! Hier wird am 29.09.2024 geblitzt

Achtung, Radarkontrolle! Am 29.09.2024 kann es für Autofahrer auf der Autobahn A115 kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Abschnitten Sie am heutigen Sonntag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

Mobile Radarkontrollen sollen Rasern täglich auf den Autobahnen der Republik das Handwerk legen. (Foto) Suche
Mobile Radarkontrollen sollen Rasern täglich auf den Autobahnen der Republik das Handwerk legen. Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jan Woitas

Raser können aktuellen Infos zufolge auf der A115 im Augenblick auf einem Streckenabschnitt in eine mobile Radarfalle tappen. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 29.09.2024, 11:15 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer auf den Straßen rechnen.

Hier stehen aktuell am 29.09.2024 die Blitzer auf der A115

In der Region Stahnsdorf (Kreis Potsdam-Mittelmark) in Brandenburg (Tempolimit 120 km/h) ist momentan an der A115 ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 29.09.2024 um 07:39 Uhr. (Stand von: 29.09.2024, 11:15 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Die anderen Verkehrsteilnehmer werden es Ihnen danken.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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