Achtung, Radarkontrolle! Am 02.03.2025 kann es für Autofahrer auf der Autobahn A113 kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Abschnitten Sie am heutigen Sonntag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

Derzeitigen Informationen zufolge wird auf der A113 auf einem Abschnitt geblitzt. Der Autobahnverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Bundespolizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen auf allen Streckenabschnitten gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 02.03.2025 die Blitzer auf der A113
Seit 02.03.2025 um 05:57 Uhr ist für die A113 eine mobile Radarfalle gemeldet in der Region Berlin / Schönefeld (Kreis Dahme-Spreewald) in Brandenburg. Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt. (Stand: 02.03.2025, 14:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf alle anderen Fahrzeuge.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeits im März 2025
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im März 2025
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im März 2025
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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