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Mobile Blitzer auf der A113 aktuell am Montag: Wo Sie am 25.11.2024 in eine Radarfalle geraten können

Achtung, Radarkontrolle! Am 25.11.2024 kann es für Autofahrer auf der Autobahn A113 kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Abschnitten Sie am heutigen Montag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

Im Jahr 2025 kommen viele Neuerungen auf Autofahrer zu (Symbolfoto) (Foto) Suche
Im Jahr 2025 kommen viele Neuerungen auf Autofahrer zu (Symbolfoto) Bild: picture alliance / dpa | Daniel Friederichs

Momentanen Informationen zufolge wird auf der A113 an einem Standort geblitzt. Die Gefahrenlage einer Bundesautobahn kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Hier stehen aktuell am 25.11.2024 die Blitzer auf der A113

Seit 24.11.2024 um 21:11 Uhr ist für die A113 eine mobile Radarfalle gemeldet im Bereich Berlin / Kiekebusch (Kreis Dahme-Spreewald) in Brandenburg. Halten Sie sich hier an das vorgegebene Tempolimit von 120 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt. (Stand von: 25.11.2024, 06:12 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Die anderen Verkehrsteilnehmer werden es Ihnen danken.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog laut StVO

In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

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