
Aktuellen Informationen zufolge wird in Berlin aktuell an 9 Standorten geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 15.04.2025, 08:02 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
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Hier stehen aktuell am 15.04.2025 die Blitzer in Berlin
Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
---|---|---|---|
Brandenburgische Straße (10707 Wilmersdorf) | 50 km/h | 15.04.2025, 07:40 Uhr | - |
Breite Straße (10178 Mitte) | 50 km/h | 15.04.2025, 07:40 Uhr | - |
Bundesallee (10717 Wilmersdorf) | 50 km/h | 15.04.2025, 07:43 Uhr | - |
Friesenstraße (10965 Kreuzberg im Bereich Polizeiabschnitt 52) | 30 km/h | 15.04.2025, 07:43 Uhr | - |
Gneisenaustraße (10961 Kreuzberg) | 50 km/h | 15.04.2025, 07:57 Uhr | - |
Hobrechtsfelder Chaussee (13125 Buch) | 50 km/h | 15.04.2025, 07:43 Uhr | - |
Hohenzollerndamm (10713 Wilmersdorf) | 50 km/h | 15.04.2025, 05:05 Uhr | - |
Melli-Beese-Ring (12529) | 30 km/h | 15.04.2025, 07:36 Uhr | - |
Schildhornstraße (12163 Steglitz) | 50 km/h | 15.04.2025, 07:54 Uhr | - |
(Stand von: 15.04.2025, 08:02 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Tempovergehen im April 2025
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im April 2025
- Bußgelder für Abstandsvergehen im April 2025
Die Regeln für Radarwarner
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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