Mobile Blitzer in Berlin aktuell am Dienstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 15.04.2025 geblitzt

In Berlin stehen am Dienstag mobile Radarfallen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 15.04.2025 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Berlin.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Aktuellen Informationen zufolge wird in Berlin aktuell an 9 Standorten geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 15.04.2025, 08:02 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

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Hier stehen aktuell am 15.04.2025 die Blitzer in Berlin

StandortTempolimitgemeldetbestätigt
Brandenburgische Straße (10707 Wilmersdorf)50 km/h15.04.2025, 07:40 Uhr-
Breite Straße (10178 Mitte)50 km/h15.04.2025, 07:40 Uhr-
Bundesallee (10717 Wilmersdorf)50 km/h15.04.2025, 07:43 Uhr-
Friesenstraße (10965 Kreuzberg im Bereich Polizeiabschnitt 52)30 km/h15.04.2025, 07:43 Uhr-
Gneisenaustraße (10961 Kreuzberg)50 km/h15.04.2025, 07:57 Uhr-
Hobrechtsfelder Chaussee (13125 Buch)50 km/h15.04.2025, 07:43 Uhr-
Hohenzollerndamm (10713 Wilmersdorf)50 km/h15.04.2025, 05:05 Uhr-
Melli-Beese-Ring (12529)30 km/h15.04.2025, 07:36 Uhr-
Schildhornstraße (12163 Steglitz)50 km/h15.04.2025, 07:54 Uhr-

(Stand von: 15.04.2025, 08:02 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:

Die Regeln für Radarwarner

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

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