Achtung, Radarkontrolle! Am 17.11.2024 kann es für Autofahrer in Berlin kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Sonntag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
Geblitzt wird in Berlin nach aktuellen Informationen im Augenblick an 5 Standorten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Berlin. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Berlin gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 17.11.2024 die Blitzer in Berlin
Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
---|---|---|---|
A 10 (12529 Kiekebusch) | - | 17.11.2024, 10:13 Uhr | - |
A 100 (12099 Tempelhof) | 80 km/h | 17.11.2024, 04:38 Uhr | - |
Reginhardstraße (13409 Gesundbrunnen) | 50 km/h | 17.11.2024, 01:02 Uhr | - |
Reichpietschufer (10785 Tiergarten) | 50 km/h | 16.11.2024, 18:39 Uhr | - |
Roedernallee (13437 Wittenau) | 50 km/h | 17.11.2024, 10:37 Uhr | - |
(Stand von: 17.11.2024, 10:59 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im November 2024
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im November 2024
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im November 2024
Die Regeln für Radarwarner
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de
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