"Fuß vom Gas" heißt es am 27.12.2024. Auch an diesem Freitag sollten sich alle Autofahrer in Essen an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es wird geblitzt! Hier finden Sie alle aktuellen mobilen Blitzer in Essen und was Sie sonst noch beachten müssen.
Geblitzt wird in Essen nach aktuellen Informationen im Augenblick an 3 Standorten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 27.12.2024 die Blitzer in Essen
Geblitzt wird in der Burggrafenstraße, PLZ 45139 in Stadtbezirk I. Gemeldet wurde der Blitzer am 27.12.2024 um 12:19 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
Seit 27.12.2024 um 13:46 Uhr ist auch eine mobile Radarfalle am Standort Frillendorfer Straße (PLZ 45139 in Stadtbezirk I) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 50 km/h.
Auch wird geblitzt in der Westfalenstraße, PLZ 45276 in Stadtbezirk VII. Gemeldet wurde der Blitzer am 27.12.2024 um 13:01 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 27.12.2024, 15:02 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im Dezember 2024
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Dezember 2024
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Dezember 2024
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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