Autofahrer aufgepasst! Wer heute, am 02.11.2024 mit überhöhter Geschwindigkeit auf Ingolstadts Straßen unterwegs ist, dem drohen hohe Strafen und sogar temporär Fahrverbot. Hier finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Ingolstadt am Samstag im Überblick.
Geblitzt wird in Ingolstadt nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Ingolstadt kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle mobilen Radarkontrollen am 02.11.2024 in Ingolstadt
Geblitzt wird in der Richard-Wagner-Straße, PLZ 85057 in Friedrichshofen-Hollerstauden. Gemeldet wurde der Blitzer am 02.11.2024 um 18:01 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Stand: 02.11.2024, 19:07 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im November 2024
- Bußgelder für Ampelverstöße im November 2024
- Bußgelder für Abstandsvergehen im November 2024
DAS sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind in Deutschland Geräte mit Warnfunktion vor Blitzern in Echtzeit verboten. Dort steht nämlich geschrieben: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören." Externe Radarwarner sind also absolut untersagt. Ein Smartphone selbst muss zwar nicht ausgeschalten werden, in Navigations-Apps muss aber zumindest die Warn-Funktion deaktiviert sein. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, ist letztlich ist immer noch die sicherste Methode, sich an die vorgeschriebenen Tempolimits zu halten. Übrigens: Blitzerwarnungen im Radio sind natürlich weiterhin erlaubt. Hier wird nicht explizit eine Fahrzeug führende Person alleine gewarnt.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de