Achtung, Radarkontrolle! Am 05.11.2024 kann es für Autofahrer in Ingolstadt kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Dienstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
Raser können aktuellen Infos zufolge in Ingolstadt im Augenblick auf insgesamt 3 Straßen in eine mobile Radarfalle tappen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Bayern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Ingolstadt gerechnet werden.
Alle mobilen Radarkontrollen am 05.11.2024 in Ingolstadt
Vorsicht in der Beilngrieser Straße (Postleitzahl 85055 in Oberhaunstadt): Wie am 05.11.2024 um 13:09 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
Aufgepasst desweiteren in der Brauereiallee (Postleitzahl 85055 in Oberhaunstadt): Hier wird in einer 50 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 05.11.2024, 15:18 Uhr.
Achtung außerdem im Bereich Münchener Straße (Postleitzahl 85051 in Münchener Straße): Hier wird in einer 50 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 05.11.2024, 14:00 Uhr.
(Stand: 05.11.2024, 15:32 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im November 2024
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im November 2024
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im November 2024
Die Regeln für Radarwarner
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind in Deutschland Geräte mit Warnfunktion vor Blitzern in Echtzeit verboten. Dort steht nämlich geschrieben: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören." Externe Radarwarner sind also absolut untersagt. Ein Smartphone selbst muss zwar nicht ausgeschalten werden, in Navigations-Apps muss aber zumindest die Warn-Funktion deaktiviert sein. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, ist letztlich ist immer noch die sicherste Methode, sich an die vorgeschriebenen Tempolimits zu halten. Übrigens: Blitzerwarnungen im Radio sind natürlich weiterhin erlaubt. Hier wird nicht explizit eine Fahrzeug führende Person alleine gewarnt.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de