Mobile Blitzer in Ingolstadt aktuell am Mittwoch: Mobile Blitzer am 17.12.2025

Am 17.12.2025 heißt es: "Fuß vom Gas". Auch an diesem Mittwoch sollten sich alle Verkehrsteilnehmer in Ingolstadt an das vorgeschriebenen Tempo halten, denn es finden Radarkontrollen statt! Wir haben alle Positionen für aufgebaute Blitzer in Ingolstadt aufgelistet.

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Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) Bild: dpa / David Ebener

Temposünder können aktuellen Infos zufolge in Ingolstadt im Augenblick auf nur einer Straße in einen Blitzer tappen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Ingolstadt gerechnet werden.

Alle Blitzer am 17.12.2025 in Ingolstadt, Bayern

Im 📍 Bereich Richard-Wagner-Straße, PLZ 85057 in Nordwest, Herschelstraße (Tempolimit 20 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 17.12.2025 um 10:08 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 17.12.2025, 10:47 Uhr)

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Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgeschriebenen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.

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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.12.2025, 10:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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