Im Stadtgebiet von Frankfurt am Main müssen Autofahrer und Autofahrerinnen am heutigen Donnerstag (26.09.2024) besonders aufpassen, dass sie nicht zu schnell unterwegs sind. An welchen Standorten derzeit geblitzt wird und mit welchen Bußgeldern zu rechnen ist, erfahren Sie hier auf news.de.
In Frankfurt am Main sind aktuellen Informationen zufolge gerade 5 mobile Radarkästen aufgebaut. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Hessen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main gerechnet werden.
Die Blitzerstandorte in Frankfurt am Main am 26.09.2024
Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
---|---|---|---|
Eckenheimer Landstraße (60318 Innenstadt 3) | 30 km/h | 26.09.2024, 19:12 Uhr | - |
Günthersburgallee (60389 Innenstadt 3) | 40 km/h | 26.09.2024, 18:46 Uhr | - |
Oeserstraße (65933 West) | 50 km/h | 26.09.2024, 11:35 Uhr | - |
Sachsenhäuser Landwehrweg (60599 Süd) | 30 km/h | 26.09.2024, 18:31 Uhr | - |
West-Höchster Straße (65931 West) | 50 km/h | 26.09.2024, 15:11 Uhr | - |
(Letzte Aktualisierung: 26.09.2024, 20:12 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im September 2024
- Bußgelder für Ampelvergehen im September 2024
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im September 2024
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de