
In Frankfurt am Main sind aktuellen Informationen zufolge gerade 9 mobile Radarkästen aufgebaut. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
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Hier stehen aktuell am 09.04.2025 die Blitzer in Frankfurt am Main
Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
---|---|---|---|
Airportring (60549 Süd) | 50 km/h | 09.04.2025, 15:42 Uhr | - |
Babenhäuser Landstraße (60599 Süd) | - | 09.04.2025, 13:22 Uhr | - |
Mörfelder Landstraße (60598 Süd) | 30 km/h | 09.04.2025, 11:47 Uhr | - |
Neue Mainzer Straße (60311 Innenstadt 1) | 50 km/h | 09.04.2025, 14:52 Uhr | - |
Obermainanlage (60314 Bornheim/Ostend) | 30 km/h | 09.04.2025, 07:34 Uhr | - |
Praunheimer Weg (60439 Nord-West im Bereich Europäische Schule Frankfurt) | 30 km/h | 09.04.2025, 07:48 Uhr | - |
Rohrbachstraße (60389 Innenstadt 3) | 30 km/h | 09.04.2025, 14:38 Uhr | - |
Schwanheimer Ufer (60529 West) | 70 km/h | 09.04.2025, 15:36 Uhr | - |
Theodor-Heuss-Allee (60486 Innenstadt 2) | 50 km/h | 09.04.2025, 13:34 Uhr | - |
(Letzte Aktualisierung: 09.04.2025, 16:33 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im April 2025
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im April 2025
- Bußgelder für Abstandsvergehen im April 2025
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind in Deutschland Geräte mit Warnfunktion vor Blitzern in Echtzeit verboten. Dort steht nämlich geschrieben: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören." Externe Radarwarner sind also absolut untersagt. Ein Smartphone selbst muss zwar nicht ausgeschalten werden, in Navigations-Apps muss aber zumindest die Warn-Funktion deaktiviert sein. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, ist letztlich ist immer noch die sicherste Methode, sich an die vorgeschriebenen Tempolimits zu halten. Übrigens: Blitzerwarnungen im Radio sind natürlich weiterhin erlaubt. Hier wird nicht explizit eine Fahrzeug führende Person alleine gewarnt.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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