Mobile Blitzer in Neuss aktuell am Dienstag: Wo wird heute, am 15.04.2025 geblitzt?

Autofahrer aufgepasst! Wer heute, am 15.04.2025 mit überhöhter Geschwindigkeit auf den Straßen von Neuss unterwegs ist, dem drohen hohe Strafen und sogar temporär Fahrverbot. Hier finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Neuss am Dienstag im Überblick.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Geblitzt wird in Neuss nach aktuellen Informationen im Augenblick an 3 Standorten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Neuss kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

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Die Blitzerstandorte in Neuss am 15.04.2025

Geblitzt wird im Bereich Bonner Straße, PLZ 41468 in Uedesheim. Gemeldet wurde der Blitzer am 15.04.2025 um 09:43 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

Auch steht ein Blitzer in der Friedrichstraße, PLZ 41460 in Innenstadt. Der Standort wurde am 15.04.2025, 11:34 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 30 km/h.

Dazu ist ein Blitzer im Bereich Lövelinger Straße, PLZ 41472 in Löveling aufgebaut, Tempolimit hier: 30 km/h. Die Position ist seit 15.04.2025, 11:25 Uhr bekannt.

(Stand: 15.04.2025, 13:07 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:

Die Regeln für Radarwarner

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

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