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Mobile Blitzer in Neuss aktuell am Mittwoch: Wo am 11.09.2024 Radarkontrollen stattfinden

Im Stadtgebiet von Neuss müssen Autofahrer und Autofahrerinnen am heutigen Mittwoch (11.09.2024) besonders aufpassen, dass sie nicht zu schnell unterwegs sind. An welchen Standorten derzeit geblitzt wird und mit welchen Bußgeldern zu rechnen ist, erfahren Sie hier auf news.de.

Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Raser können aktuellen Infos zufolge in Neuss im Augenblick auf insgesamt 3 Straßen in eine mobile Radarfalle tappen. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Neuss kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Die Blitzerstandorte in Neuss am 11.09.2024

Seit 11.09.2024 um 18:29 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet in der Bergheimer Straße (PLZ 41466 in Reuschenberg). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Außerdem wird geblitzt in der Engelbertstraße, PLZ 41462 in Furth-Mitte. Gemeldet wurde der Blitzer am 11.09.2024 um 19:02 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

Seit 11.09.2024 um 18:30 Uhr ist dazu eine mobile Radarfalle im Konrad-Adenauer-Ring (PLZ 41462 in Furth-Mitte) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 50 km/h.

(Stand von: 11.09.2024, 20:28 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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