
In Neuss sind aktuellen Informationen zufolge gerade 3 mobile Radarkästen aufgebaut. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Neuss kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
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Die Blitzerstandorte in Neuss am 26.04.2025
Achtung im Bereich Bergheimer Straße (Postleitzahl 41466 in Reuschenberg): Wie am 26.04.2025 um 08:00 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
Dazu steht ein Blitzer im Berghäuschensweg, PLZ 41468 in Gnadental. Der Standort wurde am 26.04.2025, 12:07 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h.
Vorsicht außerdem am Standort Düsseldorfer Straße (Postleitzahl 41460 in Barbaraviertel): Hier blitzt es in einer 50 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 26.04.2025, 11:17 Uhr.
(Stand: 26.04.2025, 12:24 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im April 2025
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im April 2025
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im April 2025
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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