"Fuß vom Gas" heißt es am 14.11.2024. Auch an diesem Donnerstag sollten sich alle Autofahrer in Chemnitz an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es wird geblitzt! Hier finden Sie alle aktuellen mobilen Blitzer in Chemnitz und was Sie sonst noch beachten müssen.
Aktuellen Informationen zufolge wird in Chemnitz aktuell an 2 Standorten geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Chemnitz kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Blitzerstandorte in Chemnitz am 14.11.2024
Vorsicht am Standort B 174 (Postleitzahl 09127 in Reichenhain): Wie am 14.11.2024 um 18:56 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 70 km/h-Zone geblitzt.
Im Südring, PLZ 09122 in Kappel (Tempolimit 50 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 14.11.2024 um 18:26 Uhr gemeldet.
(Stand: 14.11.2024, 19:07 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgelder für Tempovergehen im November 2024
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im November 2024
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im November 2024
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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