Autofahrer aufgepasst! Wer heute, am 22.11.2024 mit überhöhter Geschwindigkeit auf den Straßen von Chemnitz unterwegs ist, dem drohen hohe Strafen und sogar temporär Fahrverbot. Hier finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Chemnitz am Freitag im Überblick.
Geblitzt wird in Chemnitz nach aktuellen Informationen im Augenblick an 2 Standorten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Sachsen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Chemnitz gerechnet werden.
Die Blitzerstandorte in Chemnitz am 22.11.2024
Seit 22.11.2024 um 08:40 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im Bereich Carl-von-Ossietzky-Straße (PLZ 09127 in Gablenz). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Außerdem steht ein Blitzer im Bereich Limbacher Straße, PLZ 09116 in Kaßberg. Der Standort wurde am 22.11.2024, 08:19 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h.
(Stand von: 22.11.2024, 11:04 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im November 2024
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im November 2024
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im November 2024
Wie hoch ist der Toleranzabzug mobiler Blitzer?
Grundsätzlich kann die Genauigkeit der Messungen von Gerät zu Gerät unterschiedlich ausfallen, weswegen auch der angesetzte Toleranzabzug variieren kann. Zwischen stationären und mobilen Blitzern wird hierbei aber kein Unterschied gemacht. In der Regel werden bei Geschwindigkeiten von bis zu 100 km/h genau 3 km/h abgezogen. Darüber hinaus liegende Geschwindigkeiten werden üblicherweise vor Ansatz des Bußgeldes um 3 Prozentpunkte reduziert.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de
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