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Blitzer in Chemnitz aktuell am Freitag: Hier müssen Sie sich am 20.09.2024 vor Blitzern in Acht nehmen

Achtung, Radarkontrolle! Am 20.09.2024 kann es für Autofahrer in Chemnitz kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Freitag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

Raser sollten sich hier an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Foto) Suche
Raser sollten sich hier an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Aktuellen Informationen zufolge wird in Chemnitz aktuell an einem Standort geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Hier stehen aktuell am 20.09.2024 die Blitzer in Chemnitz

Geblitzt wird am Standort Limbacher Straße, PLZ 09116 in Altendorf. Gemeldet wurde der Blitzer am 20.09.2024 um 19:03 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

(Stand: 20.09.2024, 20:02 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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