Ein Blitz vom Straßenrand kann teuer werden. Wer heute, am 31.01.2025 mit überhöhter Geschwindigkeit auf Duisburgs Straßen unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Freitag die mobilen Blitzer versteckt sind und worauf Sie achten müssen.
Aktuellen Informationen zufolge wird in Duisburg aktuell an 6 Standorten geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Die Blitzerstandorte in Duisburg am 31.01.2025
Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
---|---|---|---|
Dahlingstraße (47229 Rheinhausen) | 50 km/h | 31.01.2025, 07:12 Uhr | - |
Dahlstraße (47169 Hamborn) | 30 km/h | 31.01.2025, 10:14 Uhr | - |
Duisburger Straße (47166 Hamborn) | 30 km/h | 31.01.2025, 08:59 Uhr | - |
Grafschafter Straße (47199 Homberg/Ruhrort/Baerl) | 30 km/h | 31.01.2025, 11:02 Uhr | - |
Herzogstraße (47178 Walsum) | 50 km/h | 31.01.2025, 07:19 Uhr | - |
Römerstraße (47179 Walsum) | 50 km/h | 31.01.2025, 10:06 Uhr | - |
(Stand von: 31.01.2025, 11:14 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Januar 2025
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Januar 2025
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Januar 2025
Die Regeln für Radarwarner
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind in Deutschland Geräte mit Warnfunktion vor Blitzern in Echtzeit verboten. Dort steht nämlich geschrieben: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören." Externe Radarwarner sind also absolut untersagt. Ein Smartphone selbst muss zwar nicht ausgeschalten werden, in Navigations-Apps muss aber zumindest die Warn-Funktion deaktiviert sein. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, ist letztlich ist immer noch die sicherste Methode, sich an die vorgeschriebenen Tempolimits zu halten. Übrigens: Blitzerwarnungen im Radio sind natürlich weiterhin erlaubt. Hier wird nicht explizit eine Fahrzeug führende Person alleine gewarnt.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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