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Mobile Blitzer in Duisburg aktuell am Samstag: Hier wird heute, am 19.10.2024 geblitzt

Ein Blitz vom Straßenrand kann teuer werden. Wer heute, am 19.10.2024 mit überhöhter Geschwindigkeit auf Duisburgs Straßen unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Samstag die mobilen Blitzer versteckt sind und worauf Sie achten müssen.

Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Aktuellen Informationen zufolge wird in Duisburg aktuell an 2 Standorten geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 19.10.2024, 08:01 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Alle mobilen Radarkontrollen am 19.10.2024 in Duisburg

Seit 18.10.2024 um 21:49 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet in der Krefelder Straße (PLZ 47259 in Duisburg-Süd). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Daneben wird geblitzt im Bereich Zum Logport, PLZ 47229 in Rheinhausen. Gemeldet wurde der Blitzer am 19.10.2024 um 07:58 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

(Stand: 19.10.2024, 08:01 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:

Die Regeln für Radarwarner

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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