In Duisburg wird heute geblitzt! An diesem Dienstag müssen Autofahrer besonders aufmerksam sein, wenn sie nicht in eine Radarfalle tappen wollen. Auf welchen Straßen in Duisburg am 07.01.2025 mobile Blitzer stehen und was Sie sonst noch wissen sollten, lesen Sie auf dieser Seite.
Raser können aktuellen Infos zufolge in Duisburg im Augenblick auf insgesamt 5 Straßen in eine mobile Radarfalle tappen. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Die Blitzerstandorte in Duisburg am 07.01.2025
Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
---|---|---|---|
Bergstraße (47137 Meiderich/Beeck) | 30 km/h | 07.01.2025, 14:45 Uhr | - |
Großenbaumer Allee (47269 Duisburg-Süd) | 30 km/h | 07.01.2025, 11:11 Uhr | - |
Hoffsche Straße (47139 Meiderich/Beeck) | 50 km/h | 07.01.2025, 14:52 Uhr | - |
Kardinal-Galen-Straße (47051 Duisburg-Mitte) | 50 km/h | 07.01.2025, 10:50 Uhr | - |
Kremerstraße (47051 Duisburg-Mitte) | 30 km/h | 07.01.2025, 10:33 Uhr | - |
(Stand: 07.01.2025, 15:11 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im Januar 2025
- Bußgelder für Ampelverstöße im Januar 2025
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Januar 2025
DAS sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.