Achtung Autofahrer! Wer heute, am 22.11.2024 mit überhöhter Geschwindigkeit auf Stuttgarts Straßen unterwegs ist, dem drohen hohe Strafen und sogar temporär Fahrverbot. Hier finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Stuttgart am Freitag im Überblick.
In Stuttgart sind aktuellen Informationen zufolge gerade 3 mobile Radarkästen aufgebaut. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Baden-Württemberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Stuttgart gerechnet werden.
Alle mobilen Radarkontrollen am 22.11.2024 in Stuttgart
Seit 22.11.2024 um 10:13 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am Standort Lenbachstraße (PLZ 70192 in Stuttgart-Nord). Hier gilt ein Tempolimit von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
In der Mittlere Filderstraße, PLZ 70619 in Sillenbuch (Tempolimit 60 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 22.11.2024 um 09:51 Uhr gemeldet.
Dazu steht ein Blitzer am Standort Pragstraße, PLZ 70376 in Bad Cannstatt. Der Standort wurde am 22.11.2024, 08:16 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 40 km/h.
(Stand: 22.11.2024, 11:47 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im November 2024
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im November 2024
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im November 2024
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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