Im Stadtgebiet von Karlsruhe müssen Autofahrer und Autofahrerinnen am heutigen Donnerstag (02.01.2025) besonders aufpassen, dass sie nicht zu schnell unterwegs sind. An welchen Standorten derzeit geblitzt wird und mit welchen Bußgeldern zu rechnen ist, erfahren Sie hier auf news.de.
Geblitzt wird in Karlsruhe nach aktuellen Informationen im Augenblick an 2 Standorten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Baden-Württemberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Karlsruhe gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 02.01.2025 die Blitzer in Karlsruhe
Seit 02.01.2025 um 10:27 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im Bereich B 3 (PLZ 76228 in Durlach). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Seit 02.01.2025 um 10:38 Uhr ist weiterhin eine mobile Radarfalle im Bereich Ruschgraben (PLZ 76139 in Hagsfeld) gemeldet. Bitte beachten Sie das Tempolimit von 50 km/h.
(Stand von: 02.01.2025, 11:16 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im Januar 2025
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Januar 2025
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im Januar 2025
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de
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