Blitzer in Karlsruhe aktuell am Sonntag: Hier müssen Sie sich am 04.01.2026 vor Blitzern in Acht nehmen
Wer an diesem Sonntag in Karlsruhe seinen Tacho nicht im Blick hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 04.01.2026 wird wieder geblitzt. Hier erfahren Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Karlsruhe.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentanen Meldungen zufolge wird in Karlsruhe im Augenblick an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Baden-Württemberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Karlsruhe gerechnet werden.
Alle mobilen Blitzer am 04.01.2026 in Karlsruhe, Baden-Württemberg
Seit 04.01.2026 um 09:37 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Horbenloch (PLZ 76228 in Wolfartsweier, Killisfeld). Hier gilt ein Tempolimit von 120 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 04.01.2026, 10:15 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem Fahrradfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
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- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Januar 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.01.2026, 10:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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