Temposündern in Karlsruhe drohen diesen Donnerstag (30.01.2025) hohe Bußgelder, denn es wird wieder geblitzt. Alle Informationen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders vorsichtig sein sollten, erfahren Sie hier auf news.de.
Raser können aktuellen Infos zufolge in Karlsruhe im Augenblick auf insgesamt 3 Straßen in eine mobile Radarfalle tappen. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Die Blitzerstandorte in Karlsruhe am 30.01.2025
Geblitzt wird am Standort Alte Friedrichstraße, PLZ 76149 in Neureut. Gemeldet wurde der Blitzer am 30.01.2025 um 14:56 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
Seit 30.01.2025 um 07:28 Uhr ist außerdem eine mobile Radarfalle am Standort An der Tagweide (PLZ 76139 in Hagsfeld) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 50 km/h.
Seit 30.01.2025 um 11:26 Uhr ist desweiteren eine mobile Radarfalle in der Fiduciastraße (PLZ 76227 in Durlach) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 60 km/h.
(Stand von: 30.01.2025, 15:30 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im Januar 2025
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Januar 2025
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Januar 2025
Die Regeln für Blitzerwarner
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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