
Momentan ist in Karlsruhe an insgesamt 7 Standorten die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Baden-Württemberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Karlsruhe gerechnet werden.
Alle mobilen Radarkontrollen am 26.03.2025 in Karlsruhe
Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
---|---|---|---|
A 5 (76199 Rüppurr) | - | 26.03.2025, 08:37 Uhr | - |
Am Fasanengarten (76131 Oststadt) | 30 km/h | 26.03.2025, 10:43 Uhr | - |
K 9659 (76227 Durlach) | 50 km/h | 26.03.2025, 08:09 Uhr | - |
Kanalweg (76149 Nordstadt) | 50 km/h | 26.03.2025, 08:52 Uhr | - |
Kleinsteinbacher Straße (76228 Stupferich) | - | 26.03.2025, 08:39 Uhr | - |
Stuttgarter Straße (76137 Südstadt) | 50 km/h | 26.03.2025, 09:00 Uhr | - |
Wilhelm-Hausenstein-Allee (76187 Nordweststadt) | 30 km/h | 26.03.2025, 07:27 Uhr | - |
(Letzte Aktualisierung: 26.03.2025, 11:46 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgelder für Tempovergehen im März 2025
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im März 2025
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im März 2025
DAS sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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