
Aktuellen Informationen zufolge wird in Ludwigshafen am Rhein aktuell an 3 Standorten geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Ludwigshafen am Rhein kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Lesen Sie auch: Elektroauto zuhause laden: Der richtige Stromanschluss für Ihre Wallbox
Die Blitzerstandorte in Ludwigshafen am Rhein am 31.03.2025
Aufgepasst am Standort Leuschnerstraße (Postleitzahl 67063 in Ludwigshafen-Friesenheim): Wie am 31.03.2025 um 19:26 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.
Außerdem steht ein Blitzer im Bereich Oberstraße, PLZ 67065 in Ludwigshafen-Mundenheim. Der Standort wurde am 31.03.2025, 17:25 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 30 km/h.
Weiterhin steht ein Blitzer in der Rheinuferstraße, PLZ 67063 in Nord-Hemshof. Der Standort wurde am 31.03.2025, 15:17 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h.
(Stand: 31.03.2025, 20:30 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im März 2025
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im März 2025
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im März 2025
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.