Ein Blitz vom Straßenrand kann teuer werden. Wer heute, am 24.12.2024 mit überhöhter Geschwindigkeit im Stadtgebiet von Ludwigshafen am Rhein unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Dienstag die mobilen Blitzer versteckt sind und worauf Sie achten müssen.
Momentan ist in Ludwigshafen am Rhein an einem Standort die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Rheinland-Pfalz. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Ludwigshafen am Rhein gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 24.12.2024 die Blitzer in Ludwigshafen am Rhein
Am Standort Bürgermeister-Grünzweig-Straße, PLZ 67063 in Nord-Hemshof (Tempolimit 20 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 24.12.2024 um 06:06 Uhr.
(Stand von: 24.12.2024, 07:02 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im Dezember 2024
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Dezember 2024
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Dezember 2024
Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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