In Dresden wird heute geblitzt! An diesem Dienstag müssen Autofahrer besonders aufmerksam sein, wenn sie nicht in eine Radarfalle tappen wollen. Auf welchen Straßen in Dresden am 14.01.2025 mobile Blitzer stehen und was Sie sonst noch wissen sollten, lesen Sie auf dieser Seite.
Geblitzt wird in Dresden nach aktuellen Informationen im Augenblick an 3 Standorten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Dresden kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle mobilen Radarkontrollen am 14.01.2025 in Dresden
Seit 14.01.2025 um 18:23 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am Standort Holbeinstraße (PLZ 01307 in Altstadt) auf Höhe JohannStadthalle. Hier sind 30 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Im Bereich Müller-Berset-Straße, PLZ 01309 in Blasewitz (Tempolimit 30 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 14.01.2025 um 18:17 Uhr gemeldet.
Achtung weiterhin in der Reißigerstraße (Postleitzahl 01307 in Altstadt): Hier blitzt es in einer 30 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 14.01.2025, 18:25 Uhr.
(Stand von: 14.01.2025, 19:09 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im Januar 2025
- Bußgelder für Ampelvergehen im Januar 2025
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Januar 2025
Welche Toleranzen gelten bei mobilen Blitzgeräten?
Hinsichtlich des Toleranzabzugs besteht zwischen mobilen und stationären Blitzern kein Unterschied. Auch die Lage im Stadtgebiet ist nicht ausschlaggebend. Geringe Abweichungen in der Toleranz kann es aufgrund unterschiedlicher Messgenauigkeit aber zwischen den verschiedenen eingesetzten Radargeräten geben. Üblicherweise werden 3 km/h Toleranz vom gemessenen Wert abgezogen, wenn sich die Fahrgeschwindigkeit unter der Grenze von 100 km/h bewegt. Von höheren Geschwindigkeiten zieht man 3 Prozent ab.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de
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