In Dortmund stehen am Montag mobile Radarfallen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 13.01.2025 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Dortmund.
Aktuellen Informationen zufolge wird in Dortmund aktuell an 3 Standorten geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Dortmund gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 13.01.2025 die Blitzer in Dortmund
Seit 13.01.2025 um 15:12 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet in der Benediktinerstraße (PLZ 44287 in Aplerbeck). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Vorsicht weiterhin am Standort Gutenbergstraße (Postleitzahl 44139 in Mitte): Hier wird in einer 50 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 13.01.2025, 13:15 Uhr.
Seit 13.01.2025 um 14:07 Uhr ist auch eine mobile Radarfalle in der Willem-van-Vloten-Straße (PLZ 44263 in Hörde) gemeldet. Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h.
(Stand von: 13.01.2025, 15:13 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog laut StVO
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Januar 2025
- Bußgelder für Ampelvergehen im Januar 2025
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Januar 2025
Die Regeln für Radarwarner
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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