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Mobile Blitzer in Leipzig aktuell am Montag: Hier nimmt die Polizei am 13.01.2025 Raser ins Visier

Wer an diesem Montag in Leipzig das Gaspedal seines Autos nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 13.01.2025 stehen wieder mobile Geschwindigkeitsmesser am Straßenrand. Hier erfahren Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Leipzig.

Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Aktuellen Informationen zufolge wird in Leipzig aktuell an 5 Standorten geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Sachsen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Leipzig gerechnet werden.

Alle mobilen Radarkontrollen am 13.01.2025 in Leipzig

StandortTempolimitgemeldetbestätigt
Berliner Straße (04105 Mitte)50 km/h13.01.2025, 19:16 Uhr-
Hermann-Liebmann-Straße (04315 Ost)30 km/h13.01.2025, 16:15 Uhr-
Lützschenaer Straße (04178 Altwest)30 km/h13.01.2025, 16:54 Uhr-
Rackwitzer Straße (04347 Nordost)60 km/h13.01.2025, 18:35 Uhr-
Spinnereistraße (04179 Altwest)50 km/h13.01.2025, 16:41 Uhr-

(Letzte Aktualisierung: 13.01.2025, 19:29 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

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