Ein Blitz vom Straßenrand kann teuer werden. Wer heute, am 08.01.2025 mit überhöhter Geschwindigkeit auf Leipzigs Straßen unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Mittwoch die mobilen Blitzer versteckt sind und worauf Sie achten müssen.
Geblitzt wird in Leipzig nach aktuellen Informationen im Augenblick an 7 Standorten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Die Blitzerstandorte in Leipzig am 08.01.2025
Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
---|---|---|---|
Ferdinand-Lassalle-Straße (04109 Mitte) | 30 km/h | 08.01.2025, 10:56 Uhr | - |
Karl-Heine-Straße (04229 Südwest) | 50 km/h | 08.01.2025, 10:46 Uhr | - |
Kieler Straße (04357 Nordost) | 50 km/h | 08.01.2025, 11:11 Uhr | - |
Leipziger Straße (04178 Altwest) | 30 km/h | 08.01.2025, 08:46 Uhr | - |
Schulstraße (04316 Ost) | 30 km/h | 08.01.2025, 10:50 Uhr | - |
Schönbachstraße (04299 Südost) | 50 km/h | 08.01.2025, 11:37 Uhr | - |
Zweinaundorfer Straße (04316 Ost) | 50 km/h | 08.01.2025, 07:20 Uhr | - |
(Stand von: 08.01.2025, 11:41 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im Januar 2025
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Januar 2025
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Januar 2025
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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