Im Stadtgebiet von Bremen müssen Autofahrer und Autofahrerinnen am heutigen Samstag (28.12.2024) besonders aufpassen, dass sie nicht zu schnell unterwegs sind. An welchen Standorten derzeit geblitzt wird und mit welchen Bußgeldern zu rechnen ist, erfahren Sie hier auf news.de.
In Bremen sind aktuellen Informationen zufolge gerade 3 mobile Radarkästen aufgebaut. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Bremen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Bremen gerechnet werden.
Die Blitzerstandorte in Bremen am 28.12.2024
Seit 28.12.2024 um 14:27 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im Bereich Eindhover Straße (PLZ 28259 in Bremen-Süd). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
In der Langener Landstraße, PLZ 27580 in Stadtbezirk Bremerhaven-Nord (Tempolimit 50 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 28.12.2024 um 14:41 Uhr gemeldet.
Auch wird geblitzt in der Lindenhofstraße, PLZ 28237 in Bremen-West. Gemeldet wurde der Blitzer am 28.12.2024 um 14:26 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 28.12.2024, 15:01 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Dezember 2024
- Bußgelder für Ampelverstöße im Dezember 2024
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Dezember 2024
Die Regeln für Radarwarner
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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