
Momentan ist in Bremen an insgesamt 3 Standorten die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle mobilen Radarkontrollen am 29.03.2025 in Bremen
Geblitzt wird am Standort Autobahnzubringer Horn-Lehe, PLZ 28357 in Bremen-Ost. Gemeldet wurde der Blitzer am 29.03.2025 um 09:51 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
Am Standort Barbarossastraße, PLZ 28329 in Bremen-Ost (Tempolimit 30 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 29.03.2025 um 09:16 Uhr gemeldet.
Dazu ist ein Blitzer im Bereich Konsul-Smidt-Straße, PLZ 28217 in Bremen-West aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 29.03.2025, 09:21 Uhr bekannt.
(Stand von: 29.03.2025, 11:04 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im März 2025
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im März 2025
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im März 2025
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind in Deutschland Geräte mit Warnfunktion vor Blitzern in Echtzeit verboten. Dort steht nämlich geschrieben: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören." Externe Radarwarner sind also absolut untersagt. Ein Smartphone selbst muss zwar nicht ausgeschalten werden, in Navigations-Apps muss aber zumindest die Warn-Funktion deaktiviert sein. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, ist letztlich ist immer noch die sicherste Methode, sich an die vorgeschriebenen Tempolimits zu halten. Übrigens: Blitzerwarnungen im Radio sind natürlich weiterhin erlaubt. Hier wird nicht explizit eine Fahrzeug führende Person alleine gewarnt.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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