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Mobile Blitzer in Potsdam aktuell am Montag: Hier müssen Sie sich am 13.01.2025 vor Radarfallen in Acht nehmen

"Fuß vom Gas" heißt es am 13.01.2025. Auch an diesem Montag sollten sich alle Autofahrer in Potsdam an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es wird geblitzt! Hier finden Sie alle aktuellen mobilen Blitzer in Potsdam und was Sie sonst noch beachten müssen.

Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Geblitzt wird in Potsdam nach aktuellen Informationen im Augenblick an 3 Standorten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Alle mobilen Radarkontrollen am 13.01.2025 in Potsdam

Geblitzt wird am Standort An der Alten Zauche, PLZ 14478 in Schlaatz. Gemeldet wurde der Blitzer am 13.01.2025 um 16:08 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

Seit 13.01.2025 um 17:46 Uhr ist außerdem eine mobile Radarfalle in der Breite Straße (PLZ 14467 in Historische Innenstadt) auf Höhe Pub à la Pub gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 50 km/h.

Vorsicht desweiteren im Bereich Steinstraße (Postleitzahl 14480 in Stern): Hier blitzt es in einer 30 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 13.01.2025, 17:06 Uhr.

(Stand: 13.01.2025, 19:37 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

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