"Fuß vom Gas" heißt es am 16.10.2024. Auch an diesem Mittwoch sollten sich alle Autofahrer in Potsdam an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es wird geblitzt! Hier finden Sie alle aktuellen mobilen Blitzer in Potsdam und was Sie sonst noch beachten müssen.
Aktuellen Informationen zufolge wird in Potsdam aktuell an 4 Standorten geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Brandenburg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Potsdam gerechnet werden.
Die Blitzerstandorte in Potsdam am 16.10.2024
Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
---|---|---|---|
Nuthestraße (14482 Babelsberg Süd) | 80 km/h | 16.10.2024, 14:29 Uhr | - |
Werderscher Weg (14471 Brandenburger Vorstadt) | 30 km/h | 16.10.2024, 15:10 Uhr | - |
Wublitzstraße (14469 Grube) | 30 km/h | 16.10.2024, 14:36 Uhr | - |
Zum Kirchsteigfeld (14480 Drewitz) | 50 km/h | 16.10.2024, 16:24 Uhr | - |
(Letzte Aktualisierung: 16.10.2024, 16:38 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Oktober 2024
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Oktober 2024
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Oktober 2024
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de