
Raser können aktuellen Infos zufolge in Potsdam im Augenblick auf insgesamt 5 Straßen in eine mobile Radarfalle tappen. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Potsdam kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
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Die Blitzerstandorte in Potsdam am 28.04.2025
Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
---|---|---|---|
Am Neuen Palais (14469 Brandenburger Vorstadt im Bereich Universität Potsdam: Campus I - Am Neuen Palais) | 50 km/h | 28.04.2025, 12:10 Uhr | - |
Am Wiesenrand (14476 Neu Fahrland) | 50 km/h | 28.04.2025, 11:48 Uhr | - |
Karl-Liebknecht-Straße (14482 Babelsberg Nord) | 30 km/h | 28.04.2025, 07:22 Uhr | - |
Mitschurinstraße (14469 Bornim) | 50 km/h | 28.04.2025, 12:46 Uhr | - |
Potsdamer Straße (14476 Uetz-Paaren) | 50 km/h | 28.04.2025, 11:12 Uhr | - |
(Stand von: 28.04.2025, 12:59 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgeldkatalog für Tempoverstöße im April 2025
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im April 2025
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im April 2025
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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