"Fuß vom Gas" heißt es am 03.12.2024. Auch an diesem Dienstag sollten sich alle Autofahrer in Potsdam an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es wird geblitzt! Hier finden Sie alle aktuellen mobilen Blitzer in Potsdam und was Sie sonst noch beachten müssen.
Momentan ist in Potsdam an insgesamt 3 Standorten die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Die Blitzerstandorte in Potsdam am 03.12.2024
Geblitzt wird im Bereich Clara-Schumann-Straße, PLZ 14480 in Kirchsteigfeld. Gemeldet wurde der Blitzer am 03.12.2024 um 11:15 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
Seit 03.12.2024 um 08:11 Uhr ist dazu eine mobile Radarfalle in der Friedrich-List-Straße (PLZ 14473 in Zentrum Ost und Nuthepark) gemeldet. Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h.
Daneben ist ein Blitzer im Nuthedamm, PLZ 14480 in Drewitz aufgebaut, Tempolimit hier: 30 km/h. Die Position ist seit 03.12.2024, 10:47 Uhr bekannt.
(Stand von: 03.12.2024, 11:50 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog laut StVO
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Tempovergehen im Dezember 2024
- Bußgelder für Ampelverstöße im Dezember 2024
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Dezember 2024
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind in Deutschland Geräte mit Warnfunktion vor Blitzern in Echtzeit verboten. Dort steht nämlich geschrieben: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören." Externe Radarwarner sind also absolut untersagt. Ein Smartphone selbst muss zwar nicht ausgeschalten werden, in Navigations-Apps muss aber zumindest die Warn-Funktion deaktiviert sein. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, ist letztlich ist immer noch die sicherste Methode, sich an die vorgeschriebenen Tempolimits zu halten. Übrigens: Blitzerwarnungen im Radio sind natürlich weiterhin erlaubt. Hier wird nicht explizit eine Fahrzeug führende Person alleine gewarnt.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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