In Kiel wird heute geblitzt! An diesem Montag müssen Autofahrer besonders aufmerksam sein, wenn sie nicht in eine Radarfalle tappen wollen. Auf welchen Straßen in Kiel am 30.12.2024 mobile Blitzer stehen und was Sie sonst noch wissen sollten, lesen Sie jetzt hier.
Geblitzt wird in Kiel nach aktuellen Informationen im Augenblick an 3 Standorten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Alle mobilen Radarkontrollen am 30.12.2024 in Kiel
Aufgepasst im Düsternbrooker Weg (Postleitzahl 24105 in Düsternbrook): Wie am 30.12.2024 um 17:48 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
Außerdem wird geblitzt im Bereich Eckernförder Straße, PLZ 24107 in Suchsdorf. Gemeldet wurde der Blitzer am 30.12.2024 um 14:50 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
Dazu ist ein Blitzer in der Franziusallee, PLZ 24148 in Ellerbek aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 30.12.2024, 17:46 Uhr bekannt.
(Stand von: 30.12.2024, 19:08 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog laut StVO
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im Dezember 2024
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Dezember 2024
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Dezember 2024
DAS sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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