
Geblitzt wird in Pforzheim nach aktuellen Informationen im Augenblick an 3 Standorten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Baden-Württemberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Pforzheim gerechnet werden.
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Die Blitzerstandorte in Pforzheim am 25.04.2025
Geblitzt wird am Standort Im Altgefäll, PLZ 75181. Gemeldet wurde der Blitzer am 25.04.2025 um 19:18 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
Achtung weiterhin im Kirschenpfad (Postleitzahl 75181 in Hagenschießsiedlung): Hier blitzt es in einer 30 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 25.04.2025, 18:37 Uhr.
In der Schwarzwaldstraße, PLZ 75173 in Südweststadt (Tempolimit 50 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 25.04.2025 um 20:14 Uhr gemeldet.
(Letzte Aktualisierung: 25.04.2025, 20:36 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im April 2025
- Bußgelder für Ampelvergehen im April 2025
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im April 2025
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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